Getränkedose erobert Titelseite der Zeitschrift „Gala“
28. Juli 2007 von hb-Team
Zunächst erstmal die Vorgeschichte. Am 21. Juli diesen Jahres hielt sich die US-amerikanische Schauspielerin Lindsay Lohan mit anderen Personen am Strand von Malibu auf. Da der Hollywoodstar gerade in letzter Zeit nicht ausschließlich durch ihre schauspielerischen Qualitäten sondern auch durch diverse alkohol- und drogenbedingte Handlungen zu einer gewissen Berühmtheit gelangt ist, wurde sie bei diesem „Strandaufenthalt“ von einem oder mehreren Paparazzi fotografiert. Schon einen Tag später konnten diese Fotos mit der Schauspielerin auf verschiedenen amerikanischen Klatschseiten (siehe hier und hier) im Internet betrachtet werden. Dass die Dame auf einigen Bildern dieser Fotoserie ein bekanntes koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk zu sich nimmt, ist in Anbetracht der klimatischen Bedingungen in Malibu durchaus verständlich. Allerdings dachten wir schon zum damaligen Zeitpunkt, dass es den großen multinationalen Getränkekonzern bestimmt freuen wird, sein Getränk mit dem Firmenschriftzug so medial verbreitet zu sehen.
Nun sind die besagten Fotos auch in den Printmedien hier in Deutschland aufgeschlagen, wo wir beim eigentlichen Thema wären. Hielt es doch die Zeitschrift „Gala“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom 26. Juli augenscheinlich für geboten und richtig ihre Titelseite (siehe Ausriss) mit einem der oben erwähnten Fotos zu gestalten. Merkwürdig nur, dass die Redaktion ausgerechnet das Foto wählte, welches neben Frau Lohan auch das Erfrischungsgetränk in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. Dabei stand doch alternativ ein ähnlich schönes Foto der Schauspielerin ohne Getränkedose zur Verfügung, welches auf Seite 18 in gleicher Zeitschrift zu sehen ist. Auch der mögliche Erklärungsansatz, dass gerade dieses Foto belegen soll, dass Lindsay Lohan nach dem verlassen einer Entzugsklinik nur noch alkoholfreie Getränke konsumiert würde wenig Sinn machen. Wurde sie doch bereits am 24.07.2007 wegen Trunkenheit am Steuer und im Besitz weiterer Drogen von der Polizei verhaftet.

Ausriss: Titelseite „Gala“ (Nr. 31 v. 26.07.2007)
Dies veranlasste uns am gestrigen Freitag eine E-Mail an die „Gala“ zu schicken. In dieser Mail fragten wir, warum sich die Redaktion für das Foto mit der Getränkedose entschieden hat, ob „Gala“ für die beschriebene Aufmachung von dem Getränkehersteller bezahlt wurde und wenn ja, warum dann keine entsprechende Kennzeichnung als „Werbung“ oder „Anzeige“ auf der Titelseite erfolgte. Leider bekamen wir bis dato auf unsere Fragen keine Antwort.
Nun gut, was nicht ist, kann ja noch werden und so möchten wir unseren Leserinnen und Lesern noch die Definitionen von „Schleichwerbung“ und „Product Placement“ nahe bringen, welche wir bei „Wikipedia“ gefunden haben. Ohne allerdings schon jetzt behaupten zu wollen, dass es sich in dem vorliegenden Fall auch um so etwas verbotenes handeln muss.
Schleichwerbung ist eine Form der getarnten Werbung mit dem Zweck, Werbebotschaften zu vermitteln, deren werblicher Charakter vom Zuschauer oder Leser entweder nicht auf Anhieb oder überhaupt nicht als solche zu erkennen sind. Schleichwerbung ist grundsätzlich unzulässig.
Product Placement ist die im Austausch gegen Geld/Vorteile vorgenommene Integration des Namens, des Produktes, der Verpackung, der Dienstleistung oder des Firmenlogos eines Markenartikels oder eines Unternehmens in Medien, ohne dass der Rezipient dies als Werbung erkennen oder störend empfinden soll. Product Placement ist in Deutschland bisher verboten.
Kann eigentlich auch gar nicht sein?! Schließlich hat sich doch die deutsche Presse im Pressekodex in Ziffer 7 zur Trennung von Werbung und Redaktion freiwillig verpflichtet. „Verleger und Redakteure … achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“.
Euer hb-Team
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